Das öffentliche Singen von "Happy Birthday" wird in Australien künftig mit bis zu 800,- Euro Bußgeld bestraft. Das folgt aus dem Gesetzentwurf für das neue australische Urheberrecht, ...
Digitale Musik - Eine industrieökonomische Analyse der Musikindustrie
Rechtslage bei nachträglichem GEMA-Beitritt des Urhebers
§ 53 Absatz 2 UrhG, nach dem es "zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen". Wichtig ist jedoch auch, dass die Vervielfältigung unentgeltlich geschieht (§ 53 Absatz 1 UhrG)