Seit dem 01.08.2012 gilt die so genannte Button-Lösung. Shopbetreiber und Dienstleister müssen jedoch deutlich mehr tun als nur den Kaufen-Button neu zu beschriften. Ein praktisches Problem besteht insbesondere darin, dass viele Anbieter von Shops-Software diese Vorgaben bisher nicht oder nur unvollständig umgesetzt haben. Wir zeigen Ihnen, was Sie tun müssen, um nicht abgemahnt zu werden.
Der Hamburger Entwurf zum Street View-Gesetz im Detail
Folgen der neuen Internetgesetze für Blogs, Pod- und Videocasts