"In seiner Pressemitteilung vom 12. Mai hatte der BGH noch angemerkt, dass im vorliegenden Fall wohl die seit 2008 gültige Deckelung der Abmahngebühren auf 100 Euro gegriffen hätte. In der Urteilsbegründung fehlt ein solcher Hinweis, sodass die von vielen erhoffte Deckelung auf 100 Euro bei Abmahnungen wegen nur eines Songs nicht vom BGH bestätigt wurde."
Das BGH Urteil zu WLAN - Interview mit Jürgen Neumann von Freifunk. Digitales Kino.
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p2p, re:publica, 2010, postprivacy, internetsucht
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Der Hamburger Entwurf zum Street View-Gesetz im Detail
p2p, re:publica, 2010, postprivacy, internetsucht