totpunk: urhg + radio

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  1. § 53 Absatz 2 UrhG, nach dem es "zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen". Wichtig ist jedoch auch, dass die Vervielfältigung unentgeltlich geschieht (§ 53 Absatz 1 UhrG)
    10-11-2006 to , , and -1 others

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