Tags: bgh + wlan

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  1. "In seiner Pressemitteilung vom 12. Mai hatte der BGH noch angemerkt, dass im vorliegenden Fall wohl die seit 2008 gültige Deckelung der Abmahngebühren auf 100 Euro gegriffen hätte. In der Urteilsbegründung fehlt ein solcher Hinweis, sodass die von vielen erhoffte Deckelung auf 100 Euro bei Abmahnungen wegen nur eines Songs nicht vom BGH bestätigt wurde."
  2. "In zivilisierten Kulturen ist es bis heute üblich, dass durstige Wanderer ein Glas Wasser gereicht bekommen."
    19-05-2010 to , by totpunk and -1 others
  3. 07-05-2010 to , , , , by totpunk and -1 others

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